Reform des Betreuungsrechts: Gespräch mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen

von | Jul 4, 2018 | Newsletterbeitrag

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Wiederholt habe ich mich zum Austausch mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen in Mannheim getroffen. Anlass war dieses Mal der Gesprächswunsch des Geschäftsführers Herbert Baumbusch und der Vorstandsvorsitzenden Isabell Kaiser zum Stand zur Diskussion um die Reform des Betreuungsrechts. Dabei ging es zum einen um die Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der rechtlichen Betreuung aber auch um die Vergütungserhöhungen für die gesetzlichen Betreuer*innen. Über die Betreuungsvereine beraten Betreuer*innen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und übernehmen selbst rechtliche Betreuungen. Die Vergütung für diese gesetzlichen Betreuer wurde seit 2005 nicht erhöht.

Der entsprechende Diskussionsprozess wird zurzeit  vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geführt. Da es sich um eine Gesetzesänderung handeln wird, bei dem auch der Bundesrat zustimmen muss, ist auch die GRÜN-geführte Landesregierung damit befasst.

Mir ist es hier vor allem ein Anliegen die Arbeit der etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland zu sichern und deren Bedingungen zu verbessern.  Denn eine gute rechtliche Betreuung ist für Menschen, die aus verschiedenen Gründen die sie betreffenden Geschäfte teilweise oder komplett nicht mehr selbst führen können, von großer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang ist es mir ein persönliches Anliegen auch auf das  Thema Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht aufmerksam zu machen.  Niemand ist letztlich zu jung dafür sich mit dem Fall auseinanderzusetzen, in dem man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. Durch eine Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, welche Vertrauensperson bei eintretender Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit für einen handeln darf. HIER sind weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht zu finden.