„Soloselbstständige und Freiberufler*innen nicht in Hartz IV drängen“
Das Land Baden-Württemberg gesteht Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, wie beispielsweise Künstler*innen einen Pauschalbetrag für Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro im Soforthilfeprogramm des Landes zu. Eine Verzahnung des Landes- mit dem Bundesprogramm würde diesbezüglich allerdings neue Regelungen bringen, denn entgegen dem Landesprogramm sieht das Bundesprogramm einen Pauschalbetrag für Lebenshaltungskosten nicht vor. Die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke … „Soloselbstständige und Freiberufler*innen nicht in Hartz IV drängen“ weiterlesen
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