„Soloselbstständige und Freiberufler*innen nicht in Hartz IV drängen“

Das Land Baden-Württemberg gesteht Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, wie beispielsweise Künstler*innen einen Pauschalbetrag für Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro im Soforthilfeprogramm des Landes zu. Eine Verzahnung des Landes- mit dem Bundesprogramm würde diesbezüglich allerdings neue Regelungen bringen, denn entgegen dem Landesprogramm sieht das Bundesprogramm einen Pauschalbetrag für Lebenshaltungskosten nicht vor.  Die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke … „Soloselbstständige und Freiberufler*innen nicht in Hartz IV drängen“ weiterlesen