Parlamentarische Initiativen

Hier finden Sie parlamentarischen Initiativen, die ich als Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg eingebracht habe.  Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Erklärung, zu den einzelnen Formen der Initiativen, welche laut Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg möglich sind:

Kleine Anfragen / Mündliche Anfrage / Abgeordnetenbriefe

Jeder Abgeordnete kann alleine oder gemeinsam mit anderen Abgeordneten an die Regierung sogenannte Kleine Anfragen richten, die von der Regierung schriftlich beantwortet werden.  Darunter versteht man auch die Form des Abgeordneten Briefes an ein Ministerium. Diese Form eignet sich besonders bei Themen, denen nur eine lokale Bedeutung zukommt. Mündliche Anfragen können im Rahmen einer Fragestunde an die Regierung gerichtet werden. Zuvor müssen diese schriftlich bei der Landtagspräsidentin eingereicht werden.

Große Anfragen

Eine Fraktion oder mindestens Fünfzehn Abgeordnete können mit Großen Anfragen Stellungnahmen  der Landesregierung verlangen. Dieses Instrument wird gewählt, um Fragen und Angelegenheiten von erheblicher politischer Bedeutung zu klären. Die Stellungnahme der Regierung kann auf Verlangen im Plenum besprochen werden oder im zuständigen Ausschuss öffentlich beraten werden.

Anträge

Es wird unterschieden zwischen Anträgen, die einen Gesetzentwurf enthalten und den sogenannten selbstständige Anträgen. Den Zusatz selbstständig tragen diese Anträge, da sie unabhängig von einem anhängigen Beratungsverfahren die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlassen sollen. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen selbstständigen Antrag einbringen.  Anträge, die einen Gesetzentwurf enthalten müssen von mindestens acht Abgeordneten oder einer Fraktion eingebracht werden.