Mannheim erhält über 2,5 Millionen zur Altlastensanierung

von | Mrz 19, 2018 | Pressemitteilung

Mannheim, den 16. März 2018

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Insgesamt umfasst der Fördertopf, mit dem Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die baden-württembergischen Kommunen bei Projekten zu Wasserwirtschaft und Altlasten-Beseitigung unterstützt ganze 138 Millionen Euro. Umweltschonende Abwasserentsorgung und Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden dabei genauso gefördert, wie die Regenwasser-Rückhaltung.

„In Mannheim sind es die Altlasten-Beseitigungen am Gaswerk Luzenberg und der VC-Schaden auf dem Gelände der Feuerwache Mitte, die eine finanzielle Herausforderung für die Kommune darstellen. Ich freue mich darum sehr, dass die Landesregierung ihren Teil dazu beiträgt und so auch das wichtige Projekte der Altlastensanierung am Gaswerk Luzenberg fortgeführt werden kann“, teilt die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke Zimmer (Grüne) mit. Das Projekt auf dem Gelände Gaswerk Luzenberg wird mit 2,467 Millionen Euro gefördert. Weitaus geringer fallen die Mittel für die Beseitigung der Altlasten auf dem Gelände der Feuerwache Mitte aus. Hierfür erhält die Stadt Mannheim weitere 150.000 Euro.

Die Zuschüsse der Landesregierung aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds ermöglichen es den geförderten Kommunen, ihre Wasserversorgung zu erneuern, den Schutz vor Hochwasser zu verbessern oder die Qualität der Flüsse, Seen und des Bodens in Baden-Württemberg dauerhaft zu steigern. Den größten Betrag stellt das Land den Städten und Gemeinden dieses Jahr mit 62 Millionen für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Mit 15 Millionen Euro unterstützt das Umweltministerium die Verbesserung der Wasserversorgung. Für Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Gewässerqualität nimmt die Landesregierung 43 Millionen Euro in die Hand und gibt 18 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Altlasten aus.

Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2018“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, jedoch noch nicht bewilligte Vorhaben. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.