Mehr Gerechtigkeit: Endlich Bewegung beim Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

von | März 28, 2019 | Newsletterbeitrag

 

10 Jahre nachdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, gibt es noch in vielen Lebensbereichen offene Baustellen. Eine davon ist das Wahlrecht von Menschen, für die auf Grund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung eine sogenannte Vollbetreuung gerichtlich angeordnet wurde. Damit sind sie auf Ebene der Bundesländer teilweise und auf Bundesebene komplett vom Wahlrecht ausgeschlossen. In anderen EU-Ländern sieht es da schon anders aus: dort darf auch diese Bevölkerungsgruppe bei nationalen Wahlen ihre Stimme abgeben. Auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen dürfen Menschen mit Behinderung bereits an Landes- und Kommunalwahlen teilnehmen. Betroffen sind deutschlandweit rund 80 000 Menschen. In Baden-Württemberg leben 5.900 von ihnen. Wir GRÜNEN haben uns immer schon gegen den Ausschluss betreuter Menschen bei Wahlen eingesetzt. Das Urteil des BVG hat uns nun bei den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner den Rücken gestärkt, so dass wir in Baden-Württemberg, anders als im Bund bereits einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung in den Landtag einbringen konnten. Mit diesem Gesetz wollen wir eine pragmatische und gerechte Lösung für die anstehenden Kommunalwahlen schaffen, auch wenn der Bund hier leider auf sich warten lässt und Menschen in Vollbetreuung daher bei den gleichzeitig stattfindenden Europawahlen pauschal von der Wahl ausgeschlossen bleiben werden. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfes findet am 03. April statt. Unsere Debatten werden live übertragen unter diesem Link.