Mannheim, 25. Juni 2020
Abgeordnete Elke Zimmer: „Gesetzentwurf lässt Betonwüsten und
Schottergärten keine Chance“
Das geplante Gesetz zur Rettung von Bienen und Artenvielfalt nimmt im Parlament
weiter Form an: Die grün-schwarze Koalition hat am Donnerstag im Landtag nun
einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in
Baden-Württemberg gemacht.
Nach längerer Debatte hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – zur Weiterentwicklung von „Rettet die Biene“ verständigt. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt am Mittwoch in den Landtag in Stuttgart eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.
„Mit dem Gesetz für mehr Artenvielfalt
im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft schützen wir
unsere Lebensgrundlage in Baden-Württemberg. Das stille Sterben von Bienen,
Schmetterlingen, Vögeln und Insekten gefährdet langfristig auch unsere
Vegetation und ist somit ein massiver Eingriff in unsere Natur. Mit dem
vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in
Baden-Württemberg und setzen bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir
der Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive.“ Stellt die grüne Abgeordnete Elke
Zimmer fest.
„Gerade in Städten wie Mannheim, ist es wichtig, dass Schottergärten nicht mehr
angelegt werden dürfen.“ Die Mannheimer Abgeordnete erläutert weiter: „Speziell
die Schotterung in Gärten hat negative Effekte aufs Mikroklima, weil sie Hitze
speichern und abgeben. Außerdem bieten sie keinerlei Lebensraum für Insekten.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass im Gesetz rechtlich klargestellt sein
wird, dass Schottergärten verboten sind.“
Zudem regelt das Gesetz, dass die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich reduziert wird und Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in besonders sensiblen Gebieten untersagt wird.