Im Rahmen der aktuellen Debatte beschäftigte sich der Landtag mit der Möglichkeit einer Grundgesetzänderung zur Bildungsfinanzierung. Die Rede unseres Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dazu endete mit dem Satz: „Lassen Sie uns den Föderalismus stärken und nicht schleifen. Denn er ist ein gutes Fundament für unseren Staat und er ist ein gutes Fundament für eine gute Bildung unserer Kinder.“
Diesem Satz kann ich mich anschließen, denn statt auf die bereits vor über 2 Jahren versprochenen „Wanka-Milliarden” aus dem Bund zu warten, geben wir in Baden-Württemberg Gas und investieren heute schon in die Digitalisierung der Schulen. Wir führen an allen weiterführenden Schulen in Klasse 7 den „Aufbaukurs Informatik“ ein, wir haben Medienbildung verpflichtend gemacht -von der ersten Klasse bis zum Abitur- und wir unterstützen die Schulträger in den Jahren 2019 und 2020 in Absprache mit den kommunalen Landesverbänden mit 150 Millionen Euro bei der Digitalisierung an Schulen.
Die Einigung zwischen der Bundesregierung, den Regierungsfraktionen und den Fraktionen von Grünen und FDP letzte Woche im Deutschen Bundestag ist ein Angriff auf die föderale Struktur unseres Staates. Und das in einem Kernbereich des Föderalismus: der Bildung. Auch ich bin der Meinung, dass gute Bildung nicht zentral von Berlin aus gemacht wird. Gute Schulbildung wird in den Ländern und Kommunen gemacht, denn hier sitzt die Sachkompetenz – nah an den Schulen und nah an den Problemen. Das ist schon Grund genug die Grundgesetzänderung abzulehnen. Dazu kommt allerdings noch, dass die Finanzhilfe des Bundes ohnehin nur befristet ist. Spätestens in 5 Jahren stünden die Länder bei der Mammutaufgabe Digitalisierung der Schulen wieder alleine da, denn die Digitalisierungsmittel des Bundes laufen dann wieder aus. Die finanzielle Unterstützung für die Länder durch den Bund halte ich aber bei diesem Thema für dringend notwendig. Dazu ist allerdings keine Grundgesetzänderung notwendig – und schon gleich gar keine Grundgesetzänderung, bei der sich der Bund massiv in die Bildungsangelegenheiten der Länder einmischen kann.
Stattdessen wäre es ganz einfach möglich, dass die Länder nach Artikel 106 des Grundgesetzes einen höheren Anteil für diese neue Aufgabe aus den gemeinsamen Steuern mit dem Bund bekommen, und dass sie diesen erhöhten Anteil zweckgebunden für die Digitalisierung verwenden müssen. Dafür braucht es auch keine Verfassungsänderung. Das wäre dann auch eine Finanzierung, die dauerhaft ist und die Länder nicht in ein paar Jahren finanziell wieder allein lässt.
Ich hoffe daher sehr, dass es gelingt, am 14. Dezember im Bundesrat eine 2/3 Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes zu verhindern. Die Länder Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben signalisiert, dass sie noch unentschlossen sind und noch viele Fragen haben.