von Zimmer Elke | Mrz 26, 2020 | Corona, Landtag
Jeden Tag erreichen uns derzeit neue Zahlen, Informationen und Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Auf allen Ebenen und in allen Bereichen wird mit Hochdruck an Lösungen und Antworten gearbeitet. Ganz grundlegend ist dabei der wissenschaftliche und medizinische Bereich auf den wir mit großen Hoffnungen und nicht minder großen Ängsten blicken. Wie schnell schaffen es Wissenschaftler*innen Medikamente und Impfstoffe zu entwickeln? Wie gut ist unser Gesundheitssystem gewappnet? Immer wieder erreichen uns dabei auch Falschmeldungen, teilweise weil sich Menschen einen Spaß daraus machen, teilweise auch in betrügerischer Absicht. Es ist darum umso wichtiger Informationen nur aus offiziellen Quellen zu beziehen. Nachstehend darum eine Sammlung sicherer Informationsquellen und hilfreicher Links aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen.
Informationen
zu Corona auf dem Landesportal
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Sozial-
und Gesundheitsministerium
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 vom 18. März 2020: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200318_SM_CoronaVO_WfMB.pdf
Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nach § 71 SGB XI zum Schutz vor Infektionen mit Sars-CoV-2 vom 18. März 2020: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200318_SM_CoronaVO_71_SGBXI.pdf
Kultusministerium
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus
Verordnung und Hinweise des Kultusministeriums zu
Gottesdiensten, Taufen und Eheschließungen https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Religioese+Angelegenheiten
https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/kultur-mk-krisenprogramme-zu-corona-virus-auch-fuer-kultur-und-kreativwirtschaft.html
Innenministerium
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/informationen-zu-grenzkontrollen/
Wissenschaftsministerium
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/faq-zu-auswirkungen-von-corona-auf-die-hochschulen/
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/
Ministerium
für ländlichen Raum und Verbraucherschutz
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/coronarvirus/
Justizministerium
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Minister+Wolf+zu+weiteren+Corona-Massnahmen+in+Justiz+und+Justizvollzug
Verkehrsministerium
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/corona/
Unterstützungsangebote
für Unternehmen
Aktuelle Informationen des Wirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen auf Wirtschaft und Unternehmen und zu Unterstützungsangeboten: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums zur Soforthilfe Corona, Antragsstellung ab 25.3.2020 möglich: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht für systemrelevante Tätigkeiten: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/ausnahmeregelungen-im-arbeitszeitrecht-fuer-systemrelevante-taetigkeiten/
Aktuelle Informationen des Finanzministeriums zu steuerlichen Fragen: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/corona/
Formular der Finanzverwaltung zur vereinfachten Beantragung von Steuererleichterungen: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus
Aktuelle Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zu Kurzarbeitergeld, Arbeitszeitregelungen, Liquiditätshilfen und zur Europäischen Zusammenarbeit: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Hilfsangebote der L-Bank für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten: https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Hilfsangebote der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise
Angebote der KfW zur Corona-Hilfe durch Kredite: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-HilfeUnternehmen.html
weitere
Informationsangebote
Linkliste zum Informationsangebot zahlreicher Städte und Landkreise: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/
Robert-Koch-Institut https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe NINA (für Android und iOS): https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html
Anfragen zu weiteren Auslegungshinweise des
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau an coronaverordnung@wm.bwl.de
Corona-Hotline des Wirtschaftsministeriums für
Unternehmen in Baden-Württemberg von 9 bis 18 Uhr, jeweils von Montag bis
Freitag unter Tel. 0800 40 200 88
Hotline des Landesgesundheitsamts für
Rat suchende Bürgerinnen und Bürger täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und
18 Uhr, Tel. 0711 904-39555
von Zimmer Elke | Mrz 25, 2020 | Landtag
Ab heute Abend
können Anträge gestellt werden
Durch die aktuelle
Situation bringt viele Menschen im Land auch wirtschaftlich in eine schwere
Lage. Das Land hat darum schnelle und unbürokratische Hilfen für Selbstständigen,
Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe
beschlossen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer
wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Das
Landesprogramm wird in Kürze mit dem neuen Bundesprogramm verzahnt.
Anträge für
das Programm sind ab dem Abend des 25. März online abrufbar. Die
Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben,
einzuscannen und über das Online-Portal www.bw-soforthilfe.de an die jeweilig
zuständige Kammer [Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig für alle
Selbstständigen, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen ohne
Kammermitgliedschaft) oder bei der jeweiligen Handwerkskammer] zu
übermitteln. Die Mittel werden dann von der L-Bank
ausgezahlt.
Für Fragen
rund um die Wirtschaftshilfen gibt es eine Hotline eingerichtet, die unter 0800
40 200 88 montags bis freitags, von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist.
Informationen
zur Antragstellung sind ebenfalls zu finden unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Hier finden Sie die entsprechenden Richtlinien der Landesregierung und ein Merkblatt zu allen Förderinstrumenten.
Darüber hinaus hat
der Landtag bereits in einer Sondersitzung am vergangenen Donnerstag (19. März)
die Rahmenbedingungen für Bürgschaften wurden durch den Landtag bereits am
19. März vereinfacht und gestärkt. Davon profitieren auch mittlere und
größere Unternehmen.
Kurzüberblick
„Soforthilfe-Corona“
Gegenstand
der Förderung: einmaliger,
nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro für drei
Monate, der nach Unternehmensgröße abgestuft ist.
Fördervoraussetzung: unmittelbar
infolge der Corona-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage
oder Liquiditätsengpässe/ Umsatzeinbrüche/ Honorarausfälle.
Antragsberechtigt: Soloselbstständige
(inkl. Freie Künstler*innen), Kleinst- und kleine Unternehmen (inkl.
Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen) sowie
Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten und Hauptsitz in
Baden-Württemberg. WICHTIG: Hierunter
fallen auch Institutionen in der Trägerschaft gemeinnütziger Vereine, die
regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Soloselbständige
sind insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit
das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines
Haushalts bestreiten.
Umfang der
Förderung
einmaliger,
nicht rückzahlbarer Zuschusses zunächst für drei Monate in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für
antragsberechtigte Soloselbstständige,
- 9.000 Euro für
Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente),
- 15.000 Euro für
Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente),
- 30.000 Euro für
Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente).
Obergrenze
für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten
Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.
Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, sind hier zu finden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
von Zimmer Elke | Okt 25, 2019 | Landtag
Seit mehreren Wochen findet eine intensive öffentliche Debatte über das Volksbegehren zum Artenschutz – „Rettet die Bienen“ statt. Ich unterstütze die Ziele des Volksbegehrens sehr, denn mehr Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt schützen unsere Lebensgrundlage. Es gibt jedoch bei ein paar wenigen Punkten im Volksbegehren Probleme, was die praktische Umsetzung der Forderungen angeht – z.B. das sofortige Verbote von Pestiziden auch in Landschaftsschutzgebieten. Daher bin ich sehr froh, dass unser GRÜNER Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauck (CDU) ein gemeinsam erarbeitetes Eckpunktepapier vorgelegt haben, welches am vergangenen Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. das Eckpunktepapier greift wesentliche Forderungen des Volksbegehrens auf, wie z.B. die Stärkung des Biotopverbunds und ein absolutes Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten. Es bietet darüber hinaus aber eben auch praktikablere Lösungen für die schwierigen Punkte aus dem Volksbegehren, wie z.B. die Entwicklung einer konkreten umfassende Pestizidreduktionsstrategie (Reduktion der Pestizide um 40 – 50%bis 2030) und einen Anteil von 30 – 40 % ökologischer Landbau bis 2030. Außerdem nimmt es zusätzliche Forderungen zur Stärkung der Artenvielfalt in unserem Land auf, z.B. Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung, stärkere Unterstützung für die Bewirtschaftung von Streuobstbeständen und die Erhöhung des Anteils regionaler biologischer Produkte in den eigenen Kantinen.
Das Volksbegehren und der damit angestoßene gesellschaftliche Diskurs haben dazu geführt, dass wesentliche GRÜNE Forderungen in die Eckpunkten der Landesregierung aufgenommen wurden. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben daraufhin ihre Unterschriftensammlung bis Mitte Dezember ausgesetzt. Sie werden dann entscheiden, ob die Landesregierung es geschafft hat, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten, der wesentliche Forderungen des Volksbegehrens zum Schutz der Artenvielfalt aufgreift. Wir sind dazu auf einem guten gemeinsamen Weg.