Grundsteuerreform: Grünes Modell mit Vorbildcharakter

von | Dez. 17, 2020 | Newsletterbeitrag

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und kommt ausschließlich ihnen zugute. Im Jahr 2018 betrug das Grundsteueraufkommen der Gemeinden in Baden-Württemberg etwa 1,8 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung deren Berechnungen auf Bewertungszahlen des Jahres 1964 basierten, für verfassungswidrig erklärt, da diese Werte völlig überholt sind. Daher musste es eine Neuregelung geben. Baden-Württemberg nimmt die neu geschaffene Abweichungsmöglichkeit vom Bundesrecht wahr und reformiert als erstes Bundesland mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz die Regelung der Grundsteuer. Das neue Gesetz wurde am 4. November im Landtag beschlossen.

Mit dieser Reform konnten wir GRÜNEN das von uns favorisierte Bodenwertmodell einführen. Es ist fair und für die Kommunen mit geringem Aufwand umsetzbar, da nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage dienen.  Die unterschiedlichen Lagen der Grundstücke werden bei dieser Bewertung für die Steuerpflichtigen nachvollziehbar berücksichtigt, d.h. Flurstücke in bevorzugten Lagen werden zukünftig höher bewertet als Flächen etwa an viel befahrenen Straßen. Da alle Grundstücke neu bewertet werden müssen, wird die neue Grundsteuer erstmals 2025 umgesetzt.

In der konkreten Umsetzung bedeutet ein neues Grundsteuermodell natürlich, dass es Verschiebungen in der Steuerbelastung geben wird. Aber genau das hat das Bundesverfassungsgericht ja auch angemahnt, da die bisherige Berechnung ungerecht war. Da das gesamte Grundsteueraufkommen sich nicht erhöhen wird, wird es Mehr- bzw. Minderbelastungen im Vergleich zur heutigen Situation geben. Entlastungen wird es für den Geschosswohnungsbau auf begrenzter Grundstücksfläche geben, wohingegen Eigentümer*innen großer Grundstücke mit geringer Bebauung zukünftig mehr bezahlen werden.

Eine konkrete Berechnung ist jetzt noch nicht möglich, da die Städte und Kommunen erst noch ihre individuellen Hebesätze festlegen müssen.

Verbände und Kommunen im Land haben solch eine Neuordnung immer wieder gefordert. Denn das baden-württembergische Bodenwertmodell unterstützt stark die aktuellen wohnungs- und umweltpolitischen Ziele.  Es unterstützt landesweit die kommunalen Verwaltungen bei der Strategie die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ihrer Orte zu fördern, um einer Zersiedelung entgegenzuwirken. Zudem dient dieser Effekt der Entlastung der angespannten Wohnraumsituation gerade in Ballungsräumen wie Mannheim. Außerdem bin ich froh, dass wir mit der Gesetzesreform auf der Ebene der Steuermesszahl zugleich eine Privilegierung eingeführt haben, die den Grundstücken zu Gute kommt die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden.