Kreative Projekte aus Mannheim erhalten Fördergelder!

von | Jun 17, 2020 | Pressemitteilung

Mit dem Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt. Aus dem Sonderprogramm „Kultur Sommer 2020“ erhalten gleich vier Mannheimer Kulturinstitutionen Unterstützung für ihre Projekte. Das Kulturhaus Käfertal erhält eine Förderung von 32.900 Euro für den Kultursommer 2020, das EinTanzHaus bekommt für die Produktion „Back in the House“ 25.800 Euro, der Trommelpalast Mannheim e.V. wird mit 6000 Euro für das Projekt „Hautnahe Begegnung trotz Abstand“ gefördert und das Cinema Quadrat e.V. erhält für das „Sommerkino Open Air“ 5.485 Euro vom Land.

Dazu Landtagsabgeordnete Elke Zimmer: „Ich freue mich sehr, dass mehrere Mannheimer Kultureinrichtungen bereits für die Förderung ausgewählt wurden. Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung. Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten.

Zum Programm „Kultur Sommer 2020“:

„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.