Elke Zimmer (GRÜNE): „Die zusätzliche Förderung stärkt die Struktur der Betreuungsvereine und rüstet sie für die reformbedingten Herausforderungen – auch in Mannheim.“
Die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke Zimmer ist froh über die zusätzlichen Landesmittel für die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine: „Jeder von uns kann beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit in die Situation kommen, seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. In solchen Fällen wird vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung bestellt. Betreuungsvereine schulen und begleiten beispielsweise die Ehrenamtlichen bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit. Die zusätzliche Förderung des Landes ist für diese Vereine von allergrößter Bedeutung und kommt in der Konsequenz vor allem den von Betreuung betroffenen Menschen zu Gute.“
Das Sozialministerium teilte in der vergangenen Woche mit, dass die Förderung für Betreuungsvereine in Baden-Württemberg von 2 auf 3,9 Millionen Euro erhöht wurde. Außerdem erhalten die Vereine eine Einmalzahlung in Höhe von 560.000 Euro. „Die Erhöhung der Förderung um fast 100 Prozent verdeutlicht die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine und stärkt deren Struktur“, freut sich Elke Zimmer, die sich schon als sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Mannheimer Gemeinderat mit den Herausforderungen der Betreuungsvereine und der von ihnen geschulten Ehrenamtlichen befasst hatte. Die großartige ehrenamtliche Leistung ermögliche die Betreuung der auf Hilfe angewiesenen Menschen. In Mannheim würden die Bedarfe der zu betreuenden Personen durch den Kommunalen Betreuungsverein Mannheim e.V. und das ergänzende Angebot des Sozialdienst katholischer Frauen Mannheim e.V. gedeckt, so Elke Zimmer. Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. verfolge dabei beispielsweise einen präventiven Ansatz mit dem Ziel, Menschen so zu stärken und zu stabilisieren, dass eine umfassende rechtliche Betreuung im besten Fall verhindert werden könne.
„Die Arbeit unserer Betreuungsvereine und das ehrenamtliche Engagement ist für die Qualität rechtlicher Betreuungen entscheidend“, erklärt Zimmer und betont den Wert der zusätzlichen Förderung. Das grün-geführte Sozialministerium passe die Förderung damit an die neuen Herausforderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts an, damit die Vereine auch in Zukunft ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Begleitung ehrenamtlicher Betreuungspersonen wahrnehmen können.
Hintergrundinformationen:
Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat der Bund den Aufgabenbereich der Betreuungsvereine noch erweitert, was die Erhöhung der Förderung notwendig macht. Zudem bekommen sie in diesem Jahr eine Einmalzahlung in Höhe von 560.000 Euro, um die Kosten der reformbedingten Umstellungen und Anpassungen in den Vereinen kurzfristig abzufedern.