Landtag beendet Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei Kommunalwahlen

von | Apr 4, 2019 | Pressemitteilung

Auch 10 Jahre nachdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, gibt es noch viele Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft zu tun. Eine noch offene Baustelle ist das Wahlrecht von Menschen, für die auf Grund einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung eine sogenannte Vollbetreuung gerichtlich angeordnet wurde. Bislang ist diese Personengruppe auf Ebene der Bundesländer teilweise und auf Bundesebene komplett vom Wahlrecht ausgeschlossen. Betroffen sind deutschlandweit rund 80 000 Menschen. In Baden-Württemberg leben 5.900 von ihnen.

In der Plenarsitzung am 03. April hat der Landtag von Baden-Württemberg die notwendige Gesetzesänderung beschlossen, um diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu beenden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches den pauschalen Ausschluss von betreuten Menschen für verfassungswidrig erklärt hat, gab den Befürworterinnen und Befürwortern der Gesetzesänderung den notwendigen Rückenwind. Die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke Zimmer (GRÜNE) ist froh, dass die Änderung noch rechtzeitig vor den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in Kraft tritt: „Anders als im Bund ist es uns auf Landesebene mit diesem Gesetz gelungen eine pragmatische und gerechte Lösung für die anstehenden Kommunalwahlen zu schaffen,“ erklärt sie mit Blick auf die Verhandlungen im Bund. Der Bundestag hat bereits im März ein inklusives Wahlrecht beschlossen. Dieses soll allerdings erst im Juli 2019 gelten. Damit bleiben Menschen in Vollbetreuung bei den zeitgleich stattfindenden Europawahlen weiterhin pauschal von der Wahl ausgeschlossen. In anderen EU-Ländern sieht es da schon anders aus: dort darf auch diese Bevölkerungsgruppe bei nationalen Wahlen ihre Stimme abgeben. Für Elke Zimmer ist aber auch klar, dass es mit dem Gesetz alleine nicht getan ist: „Wir sind als Gesellschaft und als Politikerinnen und Politiker in der Pflicht das unsrige dazu bei zu tragen, die Möglichkeit der politischen Kommunikation für alle Menschen zu verbessern. Konkret bedeutet das, dass wir Informationen zur Verfügung stellen müssen, die für alle Menschen zu verstehen sind. Die Mannheimer GRÜNEN haben beispielsweise bereits ihr Wahlprogramm eingelesen und es als Audiodatei online zur Verfügung gestellt.“