Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Biene“

von | Juni 25, 2020 | Pressemitteilung

Mannheim, 25. Juni 2020

Abgeordnete Elke Zimmer: „Gesetzentwurf lässt Betonwüsten und Schottergärten keine Chance“

Das geplante Gesetz zur Rettung von Bienen und Artenvielfalt nimmt im Parlament weiter Form an: Die grün-schwarze Koalition hat am Donnerstag im Landtag nun einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg gemacht.

Nach längerer Debatte hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – zur Weiterentwicklung von „Rettet die Biene“ verständigt. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt am Mittwoch in den Landtag in Stuttgart eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.

„Mit dem Gesetz für mehr Artenvielfalt im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft schützen wir unsere Lebensgrundlage in Baden-Württemberg. Das stille Sterben von Bienen, Schmetterlingen, Vögeln und Insekten gefährdet langfristig auch unsere Vegetation und ist somit ein massiver Eingriff in unsere Natur. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzen bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir der Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive.“ Stellt die grüne Abgeordnete Elke Zimmer fest.

„Gerade in Städten wie Mannheim, ist es wichtig, dass Schottergärten nicht mehr angelegt werden dürfen.“ Die Mannheimer Abgeordnete erläutert weiter: „Speziell die Schotterung in Gärten hat negative Effekte aufs Mikroklima, weil sie Hitze speichern und abgeben. Außerdem bieten sie keinerlei Lebensraum für Insekten. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass im Gesetz rechtlich klargestellt sein wird, dass Schottergärten verboten sind.“

Zudem regelt das Gesetz, dass die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich reduziert wird und Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in besonders sensiblen Gebieten untersagt wird.