Im Jahr 2017 haben wir auf Landesebene die ÖPNV Finanzreform umgesetzt, das heißt, dass seit 1. Januar 2018 die Landkreise und kreisfreien Städte (eben auch Mannheim) mehr Freiheit in der Gestaltung und Bestellung ihres ÖPNV haben. Sie erhalten seitdem die Finanzmittel für den ÖPNV direkt vom Land. Wie angekündigt steht nun die 2. Stufe dieser Finanzreform an.
In der vergangenen Woche hatten wir die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf. Das wichtigste in diesem Gesetzentwurf ist die Botschaft, dass ab Januar 2021 die Mittel zur Finanzierung des ÖPNV schrittweise um 50 Mio. Euro angehoben werden. So stehen ab dem Jahr 2023 dann jährlich 250 Mio. Euro zur Verfügung, um dem wachsenden Bedarf an ÖPNV Rechnung zu tragen. Wie immer wenn es „neues Geld“ gibt, ist natürlich die große Frage wie es verteilt wird. Das Verkehrsministerium hat es in zahlreichen Gesprächen geschafft hier einen neuen und fairen Verteilungsschlüssel zu entwickeln. Zukünftig erhält derjenige mehr, der sein ÖPNV-Angebot ausbaut und Fahrgastzahlen steigert. Damit setzen wir Anreize, dass Städte und Kommunen ihren ÖPNV ausbauen, für mich der richtige Schlüssel auf dem Weg der Verkehrswende.
Besonders freue ich mich auch darüber, dass wir den neuen BW-Tarif jetzt nicht nur für Einzeltickets anwenden. Wir wollen Busse und Bahnen nicht nur über den Preis attraktiver machen, sondern auch durch einen einfachen Ticketkauf. Bisher gab es im Baden-Württemberg-Tarif nur die unkomplizierte Bus- und Bahnnutzung bei Einzelfahrten über Verbundgrenzen hinweg. Mit der Anschlussmobilität auch für Zeitkarten gehen wir den nächsten logischen Schritt. Ab 13. Dezember können zukünftig auch Besitzerinnen von Zeitkarten wie Jobtickets oder Monatstickets von der Anschlussmobilität profitieren. Und damit haben tausende Pendler*innen neben dem echten geldwerten Vorteil auch ein vereinfachtes System für Ihre Fahrt zur Arbeit – und das gilt für ganz Baden-Württemberg.