Das Land Baden-Württemberg gesteht Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, wie beispielsweise Künstler*innen einen Pauschalbetrag für Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro im Soforthilfeprogramm des Landes zu. Eine Verzahnung des Landes- mit dem Bundesprogramm würde diesbezüglich allerdings neue Regelungen bringen, denn entgegen dem Landesprogramm sieht das Bundesprogramm einen Pauschalbetrag für Lebenshaltungskosten nicht vor.
Die Mannheimer Landtagsabgeordnete Elke Zimmer (Grüne) sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf im Bund: „Wenn es nach dem Bund geht, dann müssen Soloselbständige und Freiberufler*innen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Hartz IV beantragen. Das gilt es zu verhindern. Darum setzen wir GRÜNE im Land uns dafür ein, dass das Bundesprogramm in Richtung eines Pauschalbetrags für Lebenshaltungskosten geöffnet wird. Ich appelliere dringend an die Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg sich ebenfalls dafür einzusetzen. Das Land kommt seiner Verantwortung nach und hat in den vergangenen Wochen bei den Landesprogrammen zügig nachgebessert, wo Bedarf bestand. Vom Bund dürfen hoffentlich das Gleiche erwarten.“