Statement von Elke Zimmer, MdL zu den Beratungen im Bundestag zum 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

von | Nov. 18, 2020 | Pressemitteilung

Mannheim, den 18. November 2020

Halbherzige Reform und vertane Chance

Die Corona-Krise hält uns seit Monaten in Atem.  Im Frühjahr haben wir erlebt, dass die kurzfristig erlassenen, sehr weitgehenden Maßnahmen und das umsichtige Vorgehen der Bürgerinnen und Bürger sehr erfolgreich waren.

„Wir konnten das exponentielle Wachstum und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern. Dies hat Menschenleben gerettet!  Wir Baden-Württemberger*innen können stolz darauf sein, dass wir dieses Ziel durch große Kraftanstrengungen erreichen konnten und ich bedanke mich sehr für dieses große Engagement. Das Krisenmanagement des Landes konnte erst hierdurch erfolgreich sein.“, stellt die grüne Landtagsabgeordnete Elke Zimmer fest. Sie betont: „Wichtig war, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg von Anfang an entschlossen handelte, aber gleichzeitig keine unangemessenen Verbote erließ. Denn das Ziel war immer eine Reduzierung der Kontakte, aber nicht die Reduzierung der Bewegungsfreiheit.  Ausgangsverbote wie in Bayern haben wir in Baden-Württemberg immer abgelehnt.“

Bei der Entscheidungsfindung wird die Landesregierung von Beginn an durch verschiedene Expertengremien wissenschaftlich unterstützt. So steht dem Ministerpräsidenten seit Ende März 2020 ein wissenschaftlicher Beraterkreis in allen Fragen um Covid19 mit seiner Expertise zur Seite.  Auch das Ministerium für Soziales und Integration ist in engem Austausch mit den Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamts, dem RKI, die stets die internationale Studienlage im Blick haben und beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung BW und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft. Des Weiteren wurde am Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein multidisziplinäres Expertengremium zum Thema „Aerosolschutz in der COVID-19 Pandemie“ eingerichtet. „Gerade in der aktuellen Coronakrise ist das Expertenwissen eine elementare Entscheidungsgrundlage. um die richtigen politischen Entscheidungen treffen zu können“, so die Mannheimer Abgeordnete.

 Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von Union und SPD zum 3. Gesetz zum Bevölkerungsschutz enthält u.a. einige sinnvolle kurzfristige Maßnahmen wie etwa zur digitalen Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie zum Ausbau der Testkapazitäten. Er wird aber nicht ausreichend sein, um zu erreichen, dass die bereits bestehenden, durch die Länder erlassenen, Einschränkungen auf eine hinreichende bundesgesetzliche Grundlage gestellt werden können. „Wir in Baden-Württemberg haben als einziges Bundesland bereits mittels eines Landespandemiegesetzes die angemessene Beteiligung des Landtages sichergestellt.“, stellt Elke Zimmer abschließend fest.