Aschhoff, Jutz & Zimmer (Grüne): „Der Landtag hat heute mit großer Mehrheit die Wahlrechtsreform beschlossen und damit eine neue und moderne Rechtsgrundlage für mehr politische Teilhabe geschaffen. Besonders freuen wir uns darüber, dass mit der Absenkung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre mehr Mitgestaltung durch junge Menschen in unseren kommunalen Gremien möglich ist!“
Elke Zimmer, Grüne Abgeordnete für den Wahlkreis Mannheim Süd, verdeutlicht: „Als Stadträtin in Mannheim durfte ich in der Vergangenheit bereits mit jungen Menschen in unseren Gemeinderatsfraktionen zusammenarbeiten und weiß, mit wie viel Power und Herzblut sie Kommunalpolitik betreiben! Darum freue ich mich umso mehr auf noch mehr jungen Menschen und deren Mitwirken in zukünftigen Räten nach der heutigen Entscheidung im Landtag.“
Dr. Susanne Aschhoff, Grüne Abgeordnete für den Mannheimer Norden, ergänzt: „Politische Teilhabe beginnt vor Ort. Mit der Absenkung des Wahlalters ermöglichen wir, dass Jugendliche ab 16 jetzt auch gewählt werden können. Dies ermöglicht den Zutritt und Mitbestimmung für junge Menschen in kommunale Entscheidungsgremien und fördert ihr politisches Engagement in den Stadtteilen. Die Gestaltung der Gesellschaft wird so breiter auf verschiedene Generationen verteilt, die wiederum von- und miteinander lernen können!“
Ihre Kollegin Dr. Regina Jutz, jugendpolitische Sprecherin der Grünen Gemeinderatsfraktion, abschließend: „Die Auswirkungen der Entscheidungen, die heute getroffen werden, betreffen junge Menschen am längsten. Umso wichtiger ist es, ihre Belange und Anliegen ernst zu nehmen und in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubetten. Ich finde es daher sehr wichtig und richtig, dass sie künftig bereits ab 16 Jahren auch in den Gemeinderäten vertreten sein können!“
Neben dem passiven Wahlrecht ab 16 beinhaltet die Wahlrechtsreform auch eine Absenkung des Mindestalters für Bürgermeister*innen von 25 auf 18 Jahre sowie die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für Kandidat*innen. Sie lag bisher bei 67 Jahren. Außerdem dürfen bei Kommunalwahlen in Zukunft auch wohnungslose Menschen analog zum Landtagswahlrecht abstimmen.